Die Gesellschaften können eine IRAP-Erstattung auf Dividenden erhalten, wenn sie auf die Anwendung der europäischen Richtlinien abstellen. Dies wurde durch das Urteil Nr. 681 vom 29. September 2025 des Steuergerichtshofs II von Piemont verankert
IRAP und Dividenden: ein langjähriges Problem
Im Bereich der Unternehmensbesteuerung hat die Besteuerung von Dividenden, die von Muttergesellschaften bezogen werden, stets einen zentralen Streitpunkt dargestellt, insbesondere im Zusammenhang mit der IRAP (Regionale Gewerbesteuer).
Die Regelung gemäß Art. 6 des Gesetzesdekrets Nr. 446/1997 sah vor, dass Dividenden, die von verbundenen oder beherrschten Gesellschaften – ob italienisch oder ausländisch – bezogen werden, zu 50 % ihres Betrags in die IRAP-Bemessungsgrundlage einzubeziehen sind. Diese Vorschrift hat zahlreiche Streitigkeiten ausgelöst, insbesondere in Bezug auf die Vereinbarkeit der italienischen Normen mit dem europäischen Recht und insbesondere mit der sogenannten Mutter-Tochter-Richtlinie.