Mit der Antwort auf die Vorabanfrage Nr. 135/2021 lässt die Agentur der Einnahmen die Anwendung der sogenannten „Mutter-Tochter“ für den Fall zu, dass eine italienische Tochtergesellschaft an ihre Schweizer Muttergesellschaft (schweizerische Holdinggesellschaft) Dividenden ausschüttet und somit steht die Befreiung von der Quellensteuer zu.