Die Entscheidung vom 21.04.2026 Nr. 10456 befasst sich mit der betrieblichen Veranlassung gemäß Art. 109 TUIR sowie der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Beratungsleistungen, die von der Muttergesellschaft im Rahmen von konzerninternen „Servicevereinbarungen“ auf Basis privatschriftlicher Verträge weiterverrechnet werden.

Es wird klargestellt, dass für die steuerliche Anerkennung solcher konzerninternen Beratungskosten weder eine bloß formale, prozentuale Kostenregelung in einem mehrjährigen Rahmenvertrag noch das bloße Vorliegen unterzeichneter Beratungsverträge oder das Fehlen qualifizierten Personals bei der empfangenden Gesellschaft ausreichen.

Erforderlich ist vielmehr der Nachweis der konkret angefallenen Kosten im Zusammenhang mit den tatsächlich im jeweiligen Besteuerungszeitraum erbrachten Leistungen (vgl. auch Cass. 13.02.2025 Nr. 3750).

Daher genügen weder die Vorlage von Dienstleistungsverträgen noch die entsprechende Rechnungsstellung; vielmehr müssen konkrete Elemente vorliegen, die den tatsächlichen oder potenziellen Nutzen für die empfangende Konzerngesellschaft belegen.