Nach der Auskunft der Agenzia delle Entrate vom 1. April 2026, Nr. 97, erfüllt der Verkauf von Beteiligungen an Gesellschaften, die Anlagen zur Stromerzeugung errichten, nicht die Voraussetzung der gewerblichen Tätigkeit gemäß Art. 87 Abs. 1 lit. d) TUIR im Hinblick auf die Participation Exemption (Steuerbefreiung der Mehrerlöse bei Verkauf der Beteiligung), sofern die betriebliche Struktur nicht potenziell geeignet ist, den Produktionsprozess aufzunehmen.