In ihrer Antwort auf die Vorabanfrage Nr. 87 vom 8.4.2024 bestätigte die Agentur für Einnahmen die Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes und erklärte, dass das Vorhandensein einer Betriebsstätte im Staatsgebiet die Muttergesellschaft daran hindert, die Rückerstattung des Mehrwertsteuerüberschusses zu beantragen.