Das Gesetz Nr. 21/2024 (das so genannte „Kapitalgesetz“) hat für kleine und mittlere Unternehmen mit beschränkter Haftung nur die Möglichkeit eingeführt, besondere Kategorien von entmaterialisierten Geschäftsanteilen auszugeben, die durch bloße buchmäßige Transaktionen zirkulieren und die neben ordentlichen Geschäftsanteilen im Rahmen von Crowdfunding-Transaktionen ausgegeben werden.