Für Dividenden, die von ansässigen natürlichen Personen aus Kroatien bezogen werden, gilt normalerweise Artikel 27 Absatz 4 des Präsidialdekrets 600/73, der eine Quellensteuer in Höhe von 26 % auf die gesamte bezogene Dividende vorsieht, ohne zwischen qualifizierten und nicht qualifizierten Beteiligungen zu unterscheiden. Diese Quellensteuer wird einbehalten, nachdem die ausländische Dividende bereits an der Quelle in Kroatien besteuert wurde (im vorliegenden Fall mit nicht mehr als 15 %).

Nach Auskunft der italienischen Finanzverwaltung kann die vom Quellenstaat vorgenommene Quellensteuer nicht in Italien verrechnet werden.

Es ist jedoch die derzeitige Rechtsprechung zu berücksichtigen, die den Abzug des im Ausland gezahlten Betrags von der Ersatzsteuer auf Dividenden gemäß Artikel 18 TUIR zulässt und somit über die Erstattung gehen muss.