Dividenden an natürliche Personen, welche aus Gewinnen bis 31.12.2017 stammen, können mit einem Ausschüttungsbeschluss innerhalb 31.12.2022, steuerbegünstigt ausgeschüttet werden.

Steuerbegünstigt deshalb, weil bei diesen Dividenden die Besteuerung (je nach Jahr der Erzielung der Gewinne bis 2017) zwischen 18 % und 24 % gegenüber der Regelbesteuerung von derzeit 26 % liegt. Richtig interessant ist das für Gewinne, welche bis 31.12.2007 erzielt wurden (ca. 18 % Besteuerung versus 26 %).