Mit der Verhaltensnorm Nr. 217 hat die AIDC unterstrichen, dass eine „passive“ Betriebsstätte, die keine aktiven, für Umsatzsteuerzwecke relevanten Umsätze Staatsgebiet tätigt, die ausschließlich auf den Erwerb von Gütern und Dienstleistungen zugunsten der ausländischen Muttergesellschaft ausgerichtet sind, Recht auf Vorsteuerabzug und Rückerstattung der Umsatzsteuer hat.