Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Umwandlung des Gesetzesdekrets 17/2022 wurde die Frist für die Option zur Neufestsetzung der steuerlichen Kosten von Grundstücken (landwirtschaftliche Flächen und Bauland) und nicht börsennotierten Kapitalbeteiligungen auf den 15.11.2022 verschoben.
Um diese Aufwertung in Anspruch zu nehmen, ist es daher erforderlich, dass innerhalb 15.11.2022:
– ein Experte (z. B. Wirtschaftsprüfer, Sachverständiger, Ingenieur usw.) ein Schätzgutachten erstellt ;
– auf den Schätzwert eine Ersatzsteuer in Höhe von 14 % (Stundung in 3 Jahresraten möglich) abgeführt wird.