Mit der Antwort auf die Frage Nr. 393 vom 7. Juni 2021 hat die italienische Steuerbehörde in einem Vorab Rechtsauskunftsverfahren entschieden, dass das Recht auf Rückerstattung der MwSt. im Wege der Erstattung gemäß Art. 38-bis2 DPR Nr. 633/72 unter bestimmten Bedingungen trotzdem zusteht, auch wenn die Umkehr der Steuerschuld (Reverse Charge) an Stelle der normalen Anwendung der Umsatzsteuer angewandt wurde.