Nur für das Jahr 2021 wird der Vergütungskoeffizient für die Eigenkapitalförderung ACE auf 15 % erhöht. Der erhöhte Koeffizient gilt jedoch nur für Erhöhungen (Bareinlagen und thesaurierte Gewinne) des Jahres 2021.
Die maximale ACE-Basis für diese Begünstigung beträgt Euro 5 Millionen, was zu einer maximalen Steuerersparnis für Kapitalgesellschaften von Euro 180.000,00 führt (Euro 5 Millionen x 15% x 24%).
Eine Erhöhung des Nettokapitals im Jahr 2021 durch Bareinlagen oder Gewinnrückstellungen von Euro 100.000 führt daher beispielsweise zu einer Steuerersparnis für Kapitalgesellschaften von Euro 3.600 (Euro 100.000 x 15% x 24%).