Mit der Veröffentlichung des Ministerialdekrets (DM) vom 7. November 2025 i im Zusammenhang mit der globalen Mindeststeuer ein neues Erklärungsmodell für große multinationale und nationale Unternehmensgruppen mit Einheiten in Italien.

Ab den Geschäftsjahren, die am 31. Dezember 2023 beginnen, sind alle Unternehmen zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet, die zu Konzernen gehören, welche die Größenkriterien gemäß Art. 10 des Gesetzesdekrets Nr. 209/2023 überschreiten.
Im Einzelnen sind die in Italien ansässige Muttergesellschaft, die zwischengeschaltete Gesellschaft sowie die teilweise gehaltene Beteiligungsgesellschaft, die für die ergänzende Mindeststeuer verantwortlich sind, zur Abgabe verpflichtet.
Ebenfalls erklärungspflichtig sind jene Unternehmen, die für die zusätzliche Mindeststeuer verantwortlich sind, sowie Unternehmen, gemeinschaftlich kontrollierte Einheiten und staatenlose Einheiten mit Sitz in Italien, die für die nationale Mindeststeuer verantwortlich sind.