Auch außergewöhnliche Vorgänge wie die Auflösung von Gesellschaftsvehikeln im Ausland können von der pauschalen Ersatzbesteuerung profitieren.
Die Antwort auf die Anfrage 292/2025 der Agenzia delle Entrate befasst sich erneut mit der Begünstigung gür ausländische Pensionsempfänger, die ihren Wohnsitz in eine Gemeinde im Süden verlegen, deren Einwohnerzahl 20.000 nicht übersteigt (oder in eine der vom Erdbeben 2009 betroffenen Gemeinden). Die Klarstellung betrifft die steuerliche Behandlung der Beträge, die eine Person erhält, welche nach dem Umzug nach Italien die ausländischen Gesellschaften liquidiert, über die sie zuvor ihre Tätigkeit ausgeübt hatte.