Ab 14. Dezember 2021 können Gründungsurkunde solcher Gesellschaften, deren Gesellschaftskapital ausschließlich über Bareinlagen eingebracht wird, in Form einer öffentlichen elektronischen Urkunde beim Notar erstellt werden, wobei die Gründungsgesellschafter oder nur einige von Ihnen von ihnen per Videokonferenz an der Gründung teilnehmen.