Ab 1. Januar 2022 ersetzt die Übermittlung von Auslandsrechnungen an die Plattform für elektronische Rechnungen (SDI) die Meldung der Auslandsrechnungen (den so genannten „Esterometro“). Für ausländische Unternehmen mit Direktregistrierungen für die Zwecke der Umsatzsteuer in Italien besteht die Übermittlungspflicht an die Plattform für elektronische Rechnungen (SDI) nicht.