Im Falle der Übertragung eines Betriebes/Betriebszweiges mit Fortführung der Tätigkeit und Beibehaltung des Beschäftigungsstandes, kommen die Registrierungsgebühren, sowie die Hypothekar- und Katastergeühren in Höhe von jeweils Euro 200,00 für die Übertragung von reinen Betriebsgütern zur Anwendung (in der Regel 3 % für bewegliche Güter und 9 % für Immobilien).