Mit dem Urteil Nr. 727 vom 19.1.2021 hat der Oberste Gerichtshof einige Punkte zur Frage der Kumulierung früherer Schenkungen geklärt:

– Schenkungen aus der Zeit der Abschaffung der Schenkungssteuer (2001-2006) werden bei der Kumulierung nicht berücksichtigt, ebenso wenig wie Schenkungen, die von der Schenkungssteuer befreit sind;

– die Befreiung von der Kumulation ist auch für den Ausschluss der Befreiung zum Zeitpunkt des Abschlusses des vorherigen Schenkungsvertrags relevant, der zum Zeitpunkt der Berechnung der Kumulation nicht mehr gültig ist.