Auch Arbeitnehmer im Homeoffice können die Vorteile der Zuzugsbefreiung von anwenden. Die steuerliche Zuzugsbegünstigung gilt auch für nach Italien zugezogene Arbeitnehmer und Selbstständige, die vorwiegend von hier aus im Homeoffice arbeiten. Das hat die Finanzverwaltung klargestellt.