Die Begünstigung besteht in einem Freibetrag von 50 % der Einkünfte aus Unternehmen oder freiberuflicher Tätigkeit für die Steuerperiode der Verlagerung und für die 5 Folgejahre zu (also für 6 Jahre). Die Begünstigung steht nur für die Verlagerung aus Drittländern zu, als Länder außerhalb der EU, Norwegen oder Island zu.