Bei einem Kauf von einem nicht in Italien ansässigen Steuerpflichtigen kann es vorkommen, dass die erhaltene Ware oder Dienstleistung „objektiv“ der Umkehr der Steuerschuldnerschaft (Reverse Charge) unterliegt.
Dies ist der Fall beim Kauf von Altmetall oder bei der Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Immobilien.
In einem solchen Fall überschneidet sich die Umkehr der Steuerschuldnerschaft nach Artikel 17 Absatz 2 des Präsidialerlasses 633/72 (inländischer Erwerb von einem nicht ansässigen Steuerpflichtigen) mit der „objektiven“ Umkehrung der Steuerschuldnerschaft.
Die Finanzverwaltung nimmt dazu Stellung (Antwort auf Agenzia delle Entrate auf die Vorabanfrage Nr. 140/2018) laut welcher der „subjektive“ Aspekt vorherrscht und somit die entsprechenden Bestimmungen zur Anwendung kommen.