Internationale Besteuerung, im Staat des Veräußerers zu versteuernde Veräußerungsgewinne auf Beteiligungen

Der von einem US-Bürger aus dem Verkauf einer Beteiligung an einer italienischen Gesellschaft erzielte Veräußerungsgewinn ist nur in den Vereinigten Staaten steuerpflichtig.

Im vorliegenden Fall, ein in den USA ansässiger Staatsbürger, durch verschiedene Transaktionen einen Anteil am Stammkapital einer italienischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung erworben (der übrige Teil des Stammkapitals derselben Gesellschaft befand sich zu gleichen Teilen im Besitz seiner Brüder). Ende Januar verkaufte der US Bürger die Beteiligung an der italienischen Gesellschaft und erzielte dabei einen Veräußerungsgewinn.

Um die richtige steuerliche Behandlung dieses Gewinns zu ermitteln  Kapitalgewinns zu ermitteln und insbesondere, ob er in Italien in Italien oder in den Vereinigten Staaten zu besteuern ist, ist auf auf Artikel 13 Absatz 4 des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Italien und den Vereinigten Staaten abzustellen: „Veräußerungsgewinne sind nur in dem Vertragsstaat steuerpflichtig, in dem der Veräußerer ansässig ist“.