Ab dem 1. Januar 2025 unterliegen Leihe und Entsendungen von Mitarbeitern der Mehrwertsteuer. Nicht verändert sich in der Regel für Industrie- und Dienstleistungsunternehmen, die das volle Recht auf Vorsteuerabzug genießen, während für Unternehmen ohne Vorsteuerabzug (Banken, Versicherungen, Ärzte, Kliniken, usw.) die neue Regelung eine erhebliche Veränderung darstellt ( = Kosten der nicht abzugsfähigen Vorsteuer/MWST in der Regel 22 % abzüglich Ersparnis Einkommenssteuersteuer von angenommen 30 % = Nettoaufwand ca. 15 % höher gegenüber der Regelung bis 31.12.2024).