Ab 1.1.2022 wird die Bargeldschwelle von derzeit 1.999,99 Euro auf 999,99 Euro reduziert (die erste Bargeldgrenze, welche am 9.5.1991 eingeführt wurde, lag bei 20.000.000 Lire):
- es ist verboten, Bargeld oder Inhaber-Bank- oder Postsparbücher oder Inhaber-Wertpapiere in Euro oder Fremdwährung, aus welchem Grund auch immer, zwischen verschiedenen Personen zu übertragen, wenn der Wert der Übertragung Euro 1.000 oder mehr beträgt.
- die Überschreitung des Bargeldlimits ist auch dann verboten, wenn durch mehrere Zahlungen das Bargeldlimit zwar nicht überschritten wird, aber die Operation künstlich aufgesplittet wird.