Ab 1.1.2022 wird die Bargeldschwelle von derzeit 1.999,99 Euro auf 999,99 Euro reduziert (die erste Bargeldgrenze, welche am 9.5.1991 eingeführt wurde, lag bei 20.000.000 Lire):

  1. es ist verboten, Bargeld oder Inhaber-Bank- oder Postsparbücher oder Inhaber-Wertpapiere in Euro oder Fremdwährung, aus welchem Grund auch immer, zwischen verschiedenen Personen zu übertragen, wenn der Wert der Übertragung Euro 1.000 oder mehr beträgt.
  2. die Überschreitung des Bargeldlimits ist auch dann verboten, wenn durch mehrere Zahlungen das Bargeldlimit zwar nicht überschritten wird, aber die Operation künstlich aufgesplittet wird.