Die Aktiengesellschaft AG muss mit einem Kapital von mindestens Euro 50.000 (ursprünglich Euro 120.000) gegründet werden. Die Änderung wurde damit begründet, dass die ursprüngliche Höhe des Mindeststammkapitals von Aktiengesellschaften als einer der Gründe dafür angesehen wurde, dass Unternehmen in der Gründungsphase lieber auf die Rechtsform der GmbH zurückgreifen als auf eine AG, obwohl letztere einen Zugang zum Risiko- und Kapitalmarkt ermöglicht.