Der Tagesordnungspunkt vom 29.12.2025 Nr. 9/2750/168 hat die Regierung verpflichtet, die Zweckmäßigkeit zu prüfen, alle Initiativen zu ergreifen, die darauf abzielen, auch auf dem Verwaltungsweg klarzustellen, dass Club-Deal-Transaktionen, die durch die Gründung einer Zweckgesellschaft durchgeführt werden, keine Transaktionen darstellen, die darauf abzielen, gesetzliche Verpflichtungen oder Verbote zu umgehen, und daher keinen Tatbestand des Rechtsmissbrauchs g darstellen.