Kapitalgesellschaften haben in Italien die Körperschaftssteuer Ires (24 % einheitlich für ganz Italien) und die Regionale Wertschöpfungssteuer IRAP abzuführen. Letztere beträgt in der Regel 3,9 %, in Südtirol derzeit nur 2,68 %.
Kapitalgesellschaften haben in Italien die Körperschaftssteuer Ires (24 % einheitlich für ganz Italien) und die Regionale Wertschöpfungssteuer IRAP abzuführen. Letztere beträgt in der Regel 3,9 %, in Südtirol derzeit nur 2,68 %.