Die Agentur der Einnahmen präzisiert, dass der Vermieter von Wohneigentum die im Steuerjahr 2020 nicht vereinnahmten Mieten nicht zu versteuern hat, sofern der Nichteingang der Miete durch den Räumungsbescheid wegen Zahlungsrückstandes oder durch einen Mahnbescheid nachgewiesen wird, und es wird klargestellt, dass sich diese Bestimmung auf alle Mietverträge über Wohneigentum erstreckt, auch wenn sie vor 2020 abgeschlossen wurden.