Gemäß der Antwort der Agentur der Einnahmen auf die Vorabanfrage Nr. 500 vom 21.7.2021:

– sind Zinsen, die von italienischen Kunden an eine nicht in Italien ansässige Bank gezahlt werden, in Italien einkommenssteuerlich relevant und in Italien von der nicht ansässigen Bank zu besteuern, auch wenn die Kunden die Kredite zur Finanzierung von Finanzanlagen oder Immobilien im Ausland verwenden;

– auch in diesem Fall gilt nämlich der allgemeine Grundsatz des Einkommensteuergesetzes, wonach Zinsen in Italien für Nichtansässige steuerpflichtig sind, wenn sie vom italienischen Staat oder von in Italien Ansässigen gezahlt werden.