Der Oberste Gerichtshof (6.7.2021 Urteile Nr. 19001 und 19166) bestätigt, dass Abzugsfähigkeit von konzerninternen Kosten aus Kostenteilungsvereinbarungen für die Tochtergesellschaft davon abhängt, ob für die Tochtergesellschaft damit eine tatsächliche wirtschaftliche Sinnhaftigkeit im Zusammenhang mit der, von dieser ausgebübten Geschäftstätigkeit, entsteht.