Aus dem vom Verband der Handelsregister und dem Nationalen Rat der Notare erlassenen Leitlinien, die am 26.5.2022 veröffentlicht wurden, geht hervor, dass es für Nicht Ansässige nicht zwingend erforderlich ist, über eine italienische Steuernummer zu verfügen um in Italien eine Beteiligung an einer Gesellschaft zu erwerben.