Ein ausländisches Unternehmen mit Direktregistrierung für die Zwecke der Umsatzsteuer in Italien hat die Rechnung mit der ausländischen Identifikationsnummer auszustellen. Der Auftraggeber hat die Steuerschuld zu übernehmen. Die Agentur der Einnahmen erklärt dazu folgendes: für die entsprechenden Umsätze geht die Steuerschuld auf den Auftraggeber über, der die entsprechende Ergänzung der Rechnung vorzunehmen und die Steuerschuldnerschaft so zu übernehmen hat. Das nichtansässige Unternehmen hat demnach ohne italienische Umsatzsteuer abzurechnen.