Die Schenkung von Geld aus dem Ausland durch eine in Italien nicht nichtansässige Person unterliegt in Italien laut einer Auskunft der italienischen Finanzverwaltung vom 12. Januar 2024 nicht der Schenkungssteuer.
Die Schenkung von Geld aus dem Ausland durch eine in Italien nicht nichtansässige Person unterliegt in Italien laut einer Auskunft der italienischen Finanzverwaltung vom 12. Januar 2024 nicht der Schenkungssteuer.