Der neue Artikel 73 Absatz 3 des Einkommensteuergesetzes (TUIR) legt fest, dass Gesellschaften in Italien steuerlich ansässig sind, wenn sie während des größten Teils des Geschäftsjahres im Staatsgebiet eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
– Rechtssitz
– Ort der tatsächlichen Geschäftsführung;
– Hauptort der Geschäftsleitung
Unter dem Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung ist das ständige und koordinierte Treffen strategischer Entscheidungen der Gesellschaft zu verstehen; unter der gewöhnlichen Geschäftsleitung ist die ständige und koordinierte Ausführung von Handlungen der laufenden Verwaltung der Gesellschaft zu verstehen.
In Bezug auf Holdinggesellschaften sollten nach Ansicht der Doktrin die strategischen Tätigkeiten, z. B. jene im Zusammenhang mit der Bewertung und Unterstützung bei der Erstellung der Geschäftspläne der Tochtergesellschaften oder bei der Genehmigung neuer Investitionen sein.