Im Bescheid Nr. 7 vom 12. Januar 2024 hat die italienische Finanzverwaltung klargestellt, dass bei einer Überweisung von Geld aus der Schweiz auf ein italienisches Bankkonto, das von einem Schweizer Schenkungsgeber als Schenkung überwiesen wird, nicht die italienische Schenkungssteuer zu Anwendung kommt.