Für die mit Investitionsbeiträgen (Steuerbonus 6 %, 10 %, 15 % und für 4.0. 40 %) erworbenen Anlagen besteht eine Sperrfrist für zwei Steuerperioden nach der Investition, bzw. nach der Vernetzung im Unternehmen (4.0). Eine im Jahr 2020 mit dem Steuerbonus erworbene Anlage kann also frühestens im Jahr 2023 veräußert werden.
Auch für die aufgewerteten Anlagegüter im Jahresabschluss 2020 besteht eine Sperrfirst von 3 Jahren. Somit ist der Verkauf erst ab 2024 möglich.