Nach der Reform von Artikel 20 DPR Nr. 131/86 ist die Finanzverwaltung nicht mehr zur Umqualifizierung von Rechtsgeschäften berechtigt..
In diesem Sinne hat der Oberste Gerichthof mit dem Urteil vom 21.5.2024 Nr. 14031 festgestellt, die von der Steuerbehörde vorgenommene Umqualifizierung des Verkaufs der gesamten Geschäftsanteile in Betriebsverkauft nicht zulässig ist.