Gemäß der Antwort Nr. 536 vom 6. August 2021 der Agentur der Einnahmen auf eine Vorabanfrage stellt die Übertragung von beim italienischen Patent- und Markenamt eingetragenen Marken (UIBM, die Übertragung erfolgt zwischen zwei in der Schweiz ansässigen Parteien und betrifft ein Unternehmen in der Schweiz) eine eigenständige Dienstleistung dar, die nicht in den Anwendungsbereich der italienischen Umsatzsteuer fällt.