Das Gericht von Salerno hat einer Verfügung vom 31.10.2023 klargestellt, dass bei der Umwandlung einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft (im vorliegenden Fall von einer Einfachen Kommanditgesellschaft KG in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung GMBH) alle Gesellschafter vorab informiert werden müssen.

Zwar gibt es bei Personengesellschaften kein echtes Versammlungsorgan, und die Beschlüsse der Gesellschafter können auf andere Weise gefasst werden, indem sie beispielsweise aufgefordert werden, innerhalb einer bestimmten Frist ihren Willen zu einer bestimmten Angelegenheit zu äußern; dies bedeutet jedoch nicht, dass der Umwandlungsbeschluss ohne das Wissen einiger Gesellschafter gefasst werden kann, indem lediglich die zur Erreichung einer Mehrheit erforderlichen Zustimmungen eingeholt werden. Eine solche Vorgehensweise scheint nämlich nicht mit den allgemeinen Grundsätzen des Minderheitenschutzes vereinbar zu sein.