Nach dem Urteil vom 20.5.2021 Nr. 13850 des Obersten Gerichtshofes ist die Anwendung der Verrechnungspreisregeln bei unverzinslichen Gruppenfinanzierungen nicht zwingend, wenn nachgewiesen wird, dass die Abweichung vom Fremdvergleichsgrundsatz (welcher die Anwendung von Zinsen mit sich ziehen würde) auf konzerninterne wirtschaftliche Gründe zurückzuführen ist, wie z.B. die natürliche Rolle der Muttergesellschaft zur Unterstützung ihrer Tochtergesellschaft.