Am 9. April 2025 hat der italienische Verband der Steuerberater (AIDC) die Verhaltensnorm Nr. 229 über die Anwendung der sogenannten „PEX-Regelung“ auf Veräußerungsgewinne aus Beteiligungen an in Italien ansässigen Gesellschaften veröffentlicht, die von außerhalb der EU oder des EWR ansässigen Körperschaften erzielt werden.

Die Verhaltensnorm AIDC Nr. 229 vom 9. April 2025 hat das Ziel, die erweiterte Anwendung der sogenannten „Participation Exemption“ (PEX) auf Gesellschaften und Körperschaften zu erläutern, die weder in der EU noch im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) ansässig sind. Konkret klärt der Verband die steuerliche Behandlung von Veräußerungsgewinnen aus qualifizierten Beteiligungen an in Italien ansässigen Gesellschaften, die von nicht ansässigen Körperschaften erzielt werden und in Italien steuerpflichtig sind.

Die genannte Verhaltensnorm beschreibt, wie die steuerliche Begünstigung auch auf Körperschaften aus Nicht-EU-Staaten ausgedehnt wird – unabhängig vom Bestehen eines bilateralen Doppelbesteuerungsabkommens. Selbst bei Abwesenheit eines solchen Abkommens oder bei konkurrierender Besteuerung wird die Begünstigung gewährt, sofern der Ansässigkeitsstaat des nicht ansässigen Subjekts einen effektiven Informationsaustausch mit Italien zulässt.