Nach dem Urteil Obersten Gerichtshofes Nr. 27267 vom 25.9.2023 müssen die Veräußerungsgewinne, die eine ausländische Gesellschaft aus dem Verkauf einer Beteiligung an einer italienischen Gesellschaft erzielt, wenn sie in Italien steuerpflichtig sind, der gleichen Steuerbelastung unterworfen werden wie die einer gebietsansässigen Gesellschaft, die den gleichen Verkauf tätigt.
Diese unterschiedliche Behandlung verstößt nämlich gegen die Niederlassungsfreiheit.