Verkauf eines abzureißenden Gebäudes – Umqualifizierung in Baugrund nicht möglich (Oberster Gerichtshof Italiens, 13.6.2024 Nr. 16469)
Der Oberste Gerichtshof hat in einem Urteil bekräftigt, dass der Verkauf eines Gebäudes, auch wenn es alt ist und der Erwerber bereits eine Baugenehmigung für seinen Abriss beantragt hat, im Sinne von Artikel 67 des Einkommensteuergesetzes in Baugrund umqualifiziert und besteuert werden kann.