Nach Angaben der Agentur der Einnahmen wird die zweijährige Mindestaufenthaltsdauer in Italien, nach steuerlichen Kriterien berechnet. Für Personen, die in der ersten Hälfte des Jahres 2020 ihren Wohnsitz nach Italien verlegt haben, ist die Voraussetzung erfüllt, wenn diese Personen mindestens bis zum 3.7.2021 in Italien ihren Wohnsitz haben.