Der mögliche Konflikt der steuerlichen Ansässigkeit von natürlichen Personen zwischen zwei Staaten muss gemäß den Bestimmungen der Doppelbesteuerungsabkommen gelöst werden (sog. „tie breaker rules“).
Wenn das Abkommen das Kriterium des „geteilten Jahres“ enthält, wie dies bei den Abkommen zwischen Italien und der Schweiz oder Deutschland der Fall ist, endet die Steuerpflicht im ersten Staat (Italien) mit Ablauf des Tages, an dem der Wohnsitzwechsel stattfindet, und beginnt im anderen Staat (z.B. der Schweiz) mit dem Tag, der auf den Tag des Wohnsitzwechsels folgt.