Leitmotiv – Mission – Ansprechpartner

Wir sind Wirt­schafts­prü­fer und Steu­er­be­ra­ter mit Sitz in Me­ran.
Unser Anspruch ist mandantenorientiertes und rasches Handeln zur Schaffung von nachhaltigen Mehrwerten. Im Mittelpunkt stehen Sie als Mandant und wir bemühen uns für Sie um eine maßgeschneiderte, ganzheitliche und persönliche Betreuung. Sie dürfen sich von uns höchste Zuverlässigkeit, Fachkompetenz und Einsatzbereitschaft für ein angemessenes Honorar erwarten.

Beratung National

Wir beraten einheimische und lokale Mandanten in steuerlichen, handelsrechtlichen, vertraglichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten. Mit unserer langjährigen Erfahrung, einem kompakten, zielorientiert agierenden Team und einem großen Netzwerk, möchten wir Sie in Ihren unternehmerischen und wirtschaftlichen Entscheidungen ganzheitlich beraten. Gerne auch in Spezialthemen.

Deutschsprachiges Ausland

Der Standort Südtirol (mit Deutsch als Amtssprache) mit Nähe zu Deutschland, Österreich und der Schweiz und unsere Kenntnisse der verschiedenen Kultur- und Sprachkreise ermöglichen es uns, Sie bei Ihren steuerlichen und wirtschaftlichen Entscheidungen in  Italien zu beraten. Unser Netzwerk und unser Zugang zu italienischen Märkten, Banken und Institutionen ist dabei von Vorteil.

NEWS VERÖFFENTLICHUNGEN

Verkauf eines Gebäudes, das nach Ablauf von 5 Jahren nach dem Kauf abgerissen werden soll – Umqualifizierung als Verkauf von Gebäudeflächen – Steuerbarkeit des Veräußerungsgewinns – Ausschluss

April 13th, 2024|

Der Gerichtshof hat in seinem Beschluss Nr. 929 vom 10.1.2024 bekräftigt, dass der Verkauf eines Gebäudes, auch wenn es alt ist und eine vom Erwerber bereits beantragte Baugenehmigung für den Abriss vorliegt, nicht als Verkauf [...]

Betriebsstätte – Ausschluss der Erstattung des Mehrwertsteuerüberschusses der Muttergesellschaft bei Vorhandensein einer Betriebsstätte im Staatsgebiet

April 13th, 2024|

In ihrer Antwort auf die Vorabanfrage Nr. 87 vom 8.4.2024 bestätigte die Agentur für Einnahmen die Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes und erklärte, dass das Vorhandensein einer Betriebsstätte im Staatsgebiet die Muttergesellschaft daran hindert, die Rückerstattung [...]

Einbringungen von Betriebszweigen, welche Teil einer Betriebsstätte sind

April 8th, 2024|

Laut italienischer Finanzverwaltung ist die Einbringung einer italienischen Betriebsstätte in eine ITA Gesellschaft durch eine nicht in Italien ansässige  Muttergesellschaft: - grundsätzlich einkommenssteuerlich neutral; - einkommenssteuerlich relevant, wenn die sich aus der Einbringung ergebende Beteiligung [...]

Einbringung von Immobilien – Wegzug

März 3rd, 2024|

Der Oberste Gerichtshof hat in seinem Urteil Nr. 5003 vom 26.2.2024 klargestellt, dass bei der Beurteilung, ob die vorgesehene Begünstigung  der fixen Registergebühr bei der Anwendung der Einbringung in Gesellschaften Anwendung findet, die italienischen Bestimmungen [...]