Ab 1. Juli 2021 wird bei Überschreitung der Grenze von Euro 10.000 (in Italien waren es bisher Euro 35.000) beim Online-Handel gegenüber Endverbrauchern von EU Lieferanten die Mehrwertsteuer des Bestimmungslands angewandt.
Ab 1. Juli 2021 wird bei Überschreitung der Grenze von Euro 10.000 (in Italien waren es bisher Euro 35.000) beim Online-Handel gegenüber Endverbrauchern von EU Lieferanten die Mehrwertsteuer des Bestimmungslands angewandt.