In der Antwort Nr. 537 vom 6. August 2021 der Agentur der Einnahmen auf eine Vorabanfrage wird die Auszahlung von Dividenden an eine Muttergesellschaft in der Schweiz geklärt. Voraussetzung für die Anwendung der Mutter- Tochterrichtlinie auf Grund einer Vereinbarung zwischen Italien und der Schweiz aus dem Jahr 2004 und die folgliche Freistellung von der Abzugssteuer (bzw. Befreiung von der Ausschüttungsbelastung) ist die Mindestbeteiligung von 25 % (10 % innerhalb der EU), und die Haltedauer von wenigstens zwei Jahren.