Die Agentur der Einnahmen hat in ihrer Antwort Nr. 552 vom 25. August 2021 auf eine Vorabanfrage eine komplexe Umstrukturierungstransaktion analysiert, die den Verkauf und die Einbringung von Beteiligungen, sowie einen Generationswechsel (Familienvertrag mit Beteiligungen an einer Kapitalgesellschaft) beinhaltete.
In Bezug auf die Einkommenssteuern wurde festgestellt, dass der Anwendungsbereich von Artikel 175 des TUIR derselbe ist wie der von Artikel 177 Absatz 2 des TUIR, wobei ersterer Vorrang vor letzterem hat.
In Bezug auf die indirekte Besteuerung stellte die Agentur fest, dass die Anwendung der Befreiung von der Erbschafts- und Schenkungssteuer notwendigerweise die Übertragung des Familienunternehmens voraussetzt, so dass die Befreiung nicht gelten kann, wenn 100 % der Anteile einer Holdinggesellschaft übertragen werden, die ihrerseits nur eine Minderheitsbeteiligung an der operativen Gesellschaft hält.