Die italienische Finanzverwaltung hat mit ihrer Antwort Nr. 216 vom 5. November 2024 Klarstellungen zum Thema der Beiträge im Rahmen der kontrollierten Verwertungsregelung, der Beteiligungen und der kontextuellen und konsekutiven Beiträge in Bezug auf eine missbrauchsbekämpfende Bewertung vorgenommen.

Die antragstellende Gesellschaft Alfa bittet die Steuerbehörde um eine Bestätigung, dass die für die Gründung der NH erforderlichen Beiträge rechtmäßig in den Genuss der in den Artikeln 175 und 177 TUIR vorgesehenen Regelungen zur „kontrollierten Verwertung“ kommen können.

Die Antwort der Finanzverwaltung

Damit ein Vorgang als missbräuchlich angesehen werden kann, muss er drei Kriterien erfüllen

  • die Erzielung eines ungerechtfertigten Steuervorteils
  • das Fehlen einer wirtschaftlichen Substanz
  • die Wesentlichkeit der Erlangung eines Steuervorteils.

Nach Ansicht der Finanzverwaltung stellt die Operation keinen unzulässigen Steuervorteil dar, da sie Teil einer rechtmäßigen Unternehmensumstrukturierung zur Erlangung der Kontrolle sind.

Fazit: dem Gesellschafter kann aus steuerlicher Sicht nicht aufgezwungen werden den steuerlich nachteilhafteren Weg des Verkaufs zu nehmen um mit der Einbringung seinen Geschäftsanteils von 1 % eine gesellschaftsrechtliche Neuausrichtung vorzunehmen.